
Jochen Ottstadt · Rechtsanwalt
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Es gibt viele Anwaltskanzleien, die sich nahezu ausschließlich mit einem Fachgebiet wie „Verkehrsrecht“ oder „Familienrecht“ beschäftigen. Diese haben in ihrem Gebiet meist großes Wissen und viel Erfahrung gesammelt, und sie können typische Aufgabenstellungen schnell bzw. standardisiert abarbeiten.
Dagegen landen auf meinem Tisch teilweise sehr unterschiedliche Fallkonstellationen. Hier ein paar Beispiele:
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Abmahnungen im geschäftlichen Verkehr bzw. gegenüber Privatpersonen
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Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
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Beitreibung offener Forderungen
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Fälle mit Bezug zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
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Fälle unlauteren Wettbewerbs
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Erbschaftsangelegenheiten (Testamente, Vermächtnisse, Pflichtteil; Durchsetzung des letzten Willens eines Verstorbenen)
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Gestaltung von Verträgen
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Kündigung eines Arbeitsvertrages (Kündigungsschutzklage, Abfindung)
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Kündigung eines Wohnraummietvertrages/Gewerbemietvertrages
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Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen etc.
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Pfusch am Bau
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Rückforderung von Darlehensbeträgen
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Rückgängigmachung von Kontoabbuchungen nach Passwortdiebstahl
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Stalking-Abwehr
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Veruntreuung von Unternehmensgeldern durch Geschäftspartner
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Zwangsvollstreckungen (Einleitung bzw. Abwendung)
Und für die, die es ausgefallen mögen:
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Sicherung großer, hinter einer Wandverkleidung versteckter Bargeldbestände eines Verstorbenen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter
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Verhinderung einer (vom Verstorbenen nicht gewollten) Feuerbestattung
Viele dieser Fälle sind für Mandanten (aber auch für mich) besonders nervenzehrend, manche – besonders in Verbindung mit Todesfällen – traurig, manche aber auch kurios, und das macht meinen Beruf, jedenfalls so, wie ich das Glück habe, ihn ausüben zu dürfen, oftmals richtig spannend. Und es ist jedes Mal ein richtig schönes Gefühl, wenn es gelingt, ein Problem zur Zufriedenheit der Mandanten zu lösen.
Wenn ich mein Berufsverständnis in einen Satz bringen müsste, würde ich es so beschreiben:
Ich versuche, bestehende Probleme zu lösen – nach Möglichkeit ohne dabei neue Probleme zu schaffen.
Viele Problemlagen sind komplex, und einige wurzeln in einer tief gestörten Kommunikation zwischen manchen Streitparteien. Der Versuch, solche Blockaden aufzulösen, stellt selbst für hartgesottene Anwälte zuweilen eine besondere Herausforderung dar, die nicht allen Anwälten liegt bzw. die sie nicht unbedingt auf sich nehmen möchten. – Wenn ich in einer solchen Fallkonstellation Spielräume sehe, werde ich versuchen, sie zu nutzen. Allerdings setzt das vonseiten der Beteiligten die Bereitschaft voraus, Problemen ins Auge zu sehen und sie auch wirklich lösen zu wollen. Leider gibt es eine nicht unbeträchtliche Zahl von Menschen, die ihre Lebensenergie gerade daraus ziehen, einen Konflikt ohne Not weiter auszufechten. Hier hilft dann leider nur der Gang zu den Gerichten (die sich meist auch wahnsinnig über diesen Menschentyp freuen).
Vor Gericht habe ich es häufig mit Einstweiligen Verfügungsverfahren zu tun, aber natürlich auch mit „normalen“ Klageverfahren. Ich bemühe mich, Ihnen die jeweiligen Verfahrensschritte so gut es geht zu erläutern und Sie nach Möglichkeit nervenschonend durch diese sehr eigene Welt zu lotsen. Wer allerdings »gut beraten« ist, wird Gerichtsverfahren so weit als möglich aus dem Wege gehen: teuer, langwierig, nervenaufreibend und häufig schwer kalkulierbar. Bitte unterschätzen Sie deshalb nicht den Wert einer Beratung zu einem Zeitpunkt, in dem man noch Handlungsalternativen hat! Gebrannte Kinder wissen, was ich damit sagen möchte …
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