Kanzlei Ottstadt

Jochen Ottstadt · Rechtsanwalt

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Kosten

Ein ernstes Thema. Aber wir müssen trotzdem darüber reden. Jedoch nicht hier. Jedenfalls nicht en détail.

Grundsatz: Ich vereinbare meine Vergütung individuell. Meine Vergütung wird im Verhältnis zu Ihren Verhältnissen stehen. Von denjenigen, die besser gestellt sind und es sich leisten möchten, von mir vertreten zu werden, werde ich ein höheres Honorar verlangen als von „nur“ gut oder mittelmäßig gestellten Menschen.

In Prozessen darf und wird meine Vergütung ohnehin nie die Sätze des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterschreiten. Im Regelfall wird sie höher liegen.

Soweit Sie über eine geschäftliche oder private Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich prüfen, inwieweit diese für Kosten eintritt.

Eine Vertretung von finanziell nicht gut gestellten Menschen werde ich, wenn deren Problem in mein Arbeitsgebiet fällt und ich es zeitlich irgendwie einrichten kann, selbstverständlich nicht daran scheitern lassen, dass wenig oder keine liquiden Mittel vorhanden sind. Unser Staat gewährt in vielen Fällen Beratungs- und Prozesskostenhilfe, und ich werde, wo es möglich ist, prüfen, ob Sie einen entsprechenden Antrag stellen können. Allerdings bitte ich um Verständnis dafür, dass meine Kapazitäten nicht unbegrenzt sind. Wenn aber jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt und insbesondere auch jede Großkanzlei hier einen angemessenen Beitrag leistet, wird jede/r Hilfsbedürftige Rechtsrat finden.

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